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Durchgefault
Verfasst: 16.04.2026, 18:56
von speedy573
Sachen gibts:
[attachment=0]IMG_6118.JPG[/attachment][attachment=1]IMG_6117.JPG[/attachment]
KLR 650C Baujahr 1995 ca. 72000km
Die Korrosion geht bis in Höhe der vorderen Motoraufhängung. Da hat anscheinend eine lange Zeit Wasser drin gestanden.
Die Frage ist von wo läuft das Wasser in das Rahmenrohr?
Re: Durchgefault
Verfasst: 16.04.2026, 20:49
von Chef
Gute Frage.
Wenn der Rahmen irgendwo offen ist (da reichen kleine Bohrungen schon aus), kann bei jahrelangen Standzeiten draussen bei Regen oder beim übertriebenen Waschen da schon Wasser reinkommen.
Über Jahrzehnte vielleicht auch nur Kondenswasser.
Da es unten nicht ablaufen kann, steht's dann halt da unten.
Sicher, das es von innen korrodiert ist?
Ordentlich Salz von aussen frisst nach 30 Jahren Wirkzeit ja auch ganz ordentlich.
Und der Rahmen wurde ja bestimmt nicht ohne Grund mal lackiert.
Die Frage ist: was machst Du jetzt? Rahmen tauschen?
Gruß Chef
Re: Durchgefault
Verfasst: 16.04.2026, 21:02
von speedy573
Die KLR steht bei mir seit 15 Jahren trocken in der Garage.
Ist ganz sicher von innen korrodiert, letztes Jahr hat man aussen noch keine Korrosion gesehen.
Der Rahmen ist viel zu schade zum entsorgen. Bleche anpassen und schweissen.
Re: Durchgefault
Verfasst: 16.04.2026, 21:08
von Chef
Solange es der TÜV nicht sieht...
Deine 650er war doch aber auch schon in einem recht misshandelten Zustand zu dir gekommen.
Wer weiß, was die Vorbesitzer da schon alles angestellt haben?
Ich hab' mal einen Heckrahmen einer A demontiert - da lief bestimmt ein halber Liter Wasser raus.
Das kann da eigentlich nur durch die Bohrungen am Heck rein. Aber wer genügend Regenfahrten absolviert, bekommt so'n Heckrahmen irgendwann auch mal voll.
Gruß Chef
Re: Durchgefault
Verfasst: 16.04.2026, 21:38
von speedy573
Ja stimmt, die KLR wurde vor meiner Zeit nicht sehr pfleglich behandelt.
Wo steht dass man Motorradrahmen nicht schweissen darf?
Re: Durchgefault
Verfasst: 16.04.2026, 22:16
von Nordlicht
Es gibt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) keinen spezifischen Paragraphen, der das „Schweißen“ explizit verbietet oder erlaubt.
Stattdessen ergeben sich die Regeln aus der Kombination mehrerer allgemeiner Vorschriften zur Fahrzeugbeschaffenheit und zur Betriebserlaubnis:
Die relevanten Paragraphen der StVZO§ 30 StVZO (Beschaffenheit der Fahrzeuge):
Dies ist die Generalklausel. Sie besagt, dass Fahrzeuge so gebaut sein müssen, dass ihr Betrieb niemanden schädigt oder gefährdet.
Da der Rahmen ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, müssen Schweißarbeiten fachgerecht ausgeführt sein, um diese Sicherheit nicht zu beeinträchtigen.§ 19 StVZO (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis):
Schweißarbeiten an tragenden Teilen gelten oft als wesentliche Änderung. Wenn durch das Schweißen (z. B. Rahmenkürzung beim Motorrad) eine Gefährdung zu erwarten ist, erlischt die Betriebserlaubnis, sofern keine Abnahme erfolgt.§ 21 StVZO (Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge):
Wenn du tiefgreifende Änderungen am Rahmen vornimmst (wie Schweißarbeiten bei einem Umbau), ist eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig.
Wichtige Richtlinien außerhalb der StVZODa die StVZO selbst technisch unpräzise bleibt, orientieren sich Prüfer bei der Begutachtung von Schweißarbeiten an technischen Merkblättern:VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 728: Enthält die Richtlinien für die Instandsetzung von Fahrzeugrahmen.
DVS-Merkblatt 2508: Spezifische technische Regeln für das Schweißen an Motorradrahmen.Zusammenfassend: Das Schweißen ist nach § 30 StVZO zulässig, sofern die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Bei Änderungen am Rahmen riskierst du jedoch nach § 19 StVZO das Erlöschen der Betriebserlaubnis, was eine Abnahme nach § 21 StVZO erforderlich macht.
Re: Durchgefault
Verfasst: 16.04.2026, 22:18
von speedy573
Nordlicht, super, sehr fundiert, vielen Dank!