Fußrasten Umbau KTM 690 SM

alles was es sonst noch an der 250er gibt
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wernerz
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von wernerz »

@Chef: Auch wenn du es anzweifelst. Wenn du Zubehör Fußrasten oder Bremshebel dran schraubst, dann müssen die eine Zulassung für das Fahrzeug haben. Dass ist so und völlig egal wie alt das Motorrad ist. War auch schon immer so.

Es gibt eine Grauzone wo z.B. Brems- oder Kupplungshebel als Ersatzteil verkauft werden, die aussehen wie der Originalhebel. Die haben in der Regel keine KBA-Nummer, weil ein Prüfer eben den Unterschied zum Originalhebel nicht erkennen kann.

Bei Klappbaren oder verstellbaren muss immer eine KBA-Nummer drauf sein!
Das gleiche gilt für Fußrasten. Ohne KBA-Nummer kein TÜV, wenn der Prüfer es merkt.

Oder meinst du die Hersteller würden den Aufwand betreiben wenn es nicht notwendig wäre:
https://www.motea.com/de/abe

Hier sind expliziet Bremshebel und Fußrasten als eintragungspflichtig aufgeführt:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... ei-abe-co/

Und auch beim Kupplungshebel kannst du Probleme bekommen, wenn der Polizist keine Ahnung hat.
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von mrmurphy007 »

wernerz hat geschrieben: 21.09.2023, 08:35 Und auch beim Kupplungshebel kannst du Probleme bekommen, wenn der Polizist keine Ahnung hat.
Aber Kupplungshebel sind doch eintragungsfrei. :nixweiss: Da kriegt man doch gar keine mit ABE, selbst wenn der Polizist denkt, dass man dafür eine Eintragung braucht.
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wernerz
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von wernerz »

@mrmurphy: Wenn du von einem guten Hersteller Kupplungs- und Bremshebel kaufst, dann hat auch der Kupplungshebel eine KBA-Nummer. Dass ist dann unproblematisch.
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von mrmurphy007 »

Ach, wieder was gelernt 🤓
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Chef
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Chef »

wernerz hat geschrieben: 21.09.2023, 10:21 @mrmurphy: Wenn du von einem guten Hersteller Kupplungs- und Bremshebel kaufst, dann hat auch der Kupplungshebel eine KBA-Nummer. Dass ist dann unproblematisch.
wernerz hat geschrieben: 21.09.2023, 08:35 @Chef: Auch wenn du es anzweifelst. Wenn du Zubehör Fußrasten oder Bremshebel dran schraubst, dann müssen die eine Zulassung für das Fahrzeug haben. Dass ist so und völlig egal wie alt das Motorrad ist. War auch schon immer so.

Es gibt eine Grauzone wo z.B. Brems- oder Kupplungshebel als Ersatzteil verkauft werden, die aussehen wie der Originalhebel. Die haben in der Regel keine KBA-Nummer, weil ein Prüfer eben den Unterschied zum Originalhebel nicht erkennen kann.

Bei Klappbaren oder verstellbaren muss immer eine KBA-Nummer drauf sein!...
Klar, weil die Hersteller ja auf eine (sichtbar) andere Form gehen, einstellbar sind, oder sonst was.
Weil - aus welchen Gründen auch immer - von der Originalform abgewichen wird.
Wenn Du aber bei der Originalform bleibst, ob nun beim Bremshebel, Kupplungshebel oder den Fußrasten ist das doch völlig irrelevant, weil's doch keiner erkennen kann, dass es kein original Kawasaki-Teil ist, da die originalen KLR-Teile eben keine Kennzeichung tragen.
Das kann man doch nur verhindern, indem man die Originalteile entsprechend kennzeichnet. M.W. machen das die Hersteller ja mittlerweile. Hat das Teil bei Kontrollen oder beim TÜV-Termin dann nicht genau die Kennzeichnung oder eine ABE/Eintragung, kann's Ärger geben, keine Frage.

Aber man muss doch zumindest zwischen Ersatzteilen (1:1 in der Originalform) oder einem Umbau-/Zubehörteil in anderer Form unterscheiden.
Die meisten Umbauten erfolgen ja, weil man ein spezielles Ziel erreichen will. Einstellbare Hebel, andere Distanzen bei der Verlegung von Fußrastenanlagen etc.... Und diese Veränderungen bzw. die Teile müssen dann Typen-/bzw. Bauartgeprüft sein. Erreicht man über mitgelieferte TÜV-Gutachten oder heutzutage meist ABEs. Kann ich alles nachvollziehen. Aber bei einem popeligen Bremshebel in der Originalform als Ersatzteil für abgebrochene oder verbogene, hört der Spaß echt auf.

Ich hab' mal den vorderen Bremslichtschalter ausgetauscht gegen irgend einen No-Name-Hersteller. Der hatte garantiert keine Bauartprüfung, ABE oder sonstwas. Ist in Form und Funktion aber 1:1 so, wie das Original (nur eben funktionsfähig, da der originale einfach rundherum verschlissen und kaputt war). Kann zu 99,9% aber keiner erkennen, dass das nicht das Originalteil ist. Wie auch?
Die Verwendung dieses Teils führt aber genau genommen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.?
Damit könnte kein einziger Zubehörhändler, oder sagen wir konkreter Ersatzteilhändler, Geld mit Ersatzteilen ohne ABE verdienen, da Sie den Kunden bei Kontrollen oder beim TÜV regelmäßig um die Ohren fliegen würden.
Dann wäre man ja nur noch 100% legal unterwegs, wenn man exclusiv alle Teile bei Kawa kauft.
Sorry, aber das ist doch eine rein akademische Diskussion.

Und weil ich noch nie gehört habe, dass jemandem die TÜV-Plakette, der Versicherungsschutz oder die Weiterfahrt w/eines Zubehörbremshebels in Originalform an einer KLR verweigert wurde, schraube ich die auch weiterhin fleißig dran. Da bin ich voll der outlaw 8)

Sorry, wenn ich den Fred bzgl. Fußrasten etwas kapere und es mir im Wesentlichen um Bremshebel geht... :oops:


Gruß Chef
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von jo-sommer »

@Chef, den Outlaw: ich bekenne, ich bin auch so. :lol:

Weder die Rennleitung noch der Tür haben sich bei meinen ein, zwei Mopeds je um eine KBA Nummer an den Fußrasten beschwert, wenn es keine erkennbar zurückverlegten Anlagen mit Umlenkhebeln u.s.w. gehandelt hat.

Die wenigsten erkennen, wenn z.B. ne andere Bremspumpe o.ä. verbaut ist...
Die Schwarze Sau: '88er 650A, leicht modifiziert, nervt!
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von wernerz »

jo-sommer hat geschrieben: 22.09.2023, 09:42 Die wenigsten erkennen, wenn z.B. ne andere Bremspumpe o.ä. verbaut ist...
Baue ja auch immer Kupplungs- und Bremspumpe auf verstellbare Amaturen um, hat noch nie einer bemerkt. Wie auch?
Wer weiß heute noch, was an welchem Kawsaki Modell vor 35 Jahren original war.
Dass wissen ja nicht mal mehr die Kawa-Händler.

Bei den verstellbaren Fußrasten kann dass schon eher mal auffallen.
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Chef »

jo-sommer hat geschrieben: 22.09.2023, 09:42 @Chef, den Outlaw: ich bekenne, ich bin auch so. :lol:
...
Naja, eigentlich mach' ich mir die Welt nicht, wie sie mir gefällt. :rolleyes:
Es gibt Gesetzte, Verordnungen und sonstige Regularien an die man sich zu halten hat.
Aber so manches geht mir dann am "Sachverstand" vorbei. Und den erwarte ich bei einer Kontrolle genauso wie beim TÜV.
Dass da jeweils auch Menschen arbeiten, denen man punktuell leider den nötigen Sachverstand absprechen muss... anderes Thema.

Und ganz ehrlich:
ich hätte mir vor 20-30 Jahren niemals einen Bremshebel von Luise und Konsorten an die KLR geschraubt, wenn da der Hinweis dabeigestanden hätte "Betrieb nach StVO/StVZO im öffentlichen Raum nicht zulässig" (oder wie der Spruch damals hieß). Heute heißt das "show an shine" oder "onlay race & show" oder sowas - wir wissen alle, was gemeint ist.

Dem Threadsteller könnte man doch aber max. vorwerfen, dass er durch Geflexe und Gefeile dem Teil evtl. die notwendige Stabilität genommen hat.
Ansonsten wäre ich da maximal entspannt...

Ich muss nächste Woche mit meiner Tengai zum TÜV. Wenn ich das zeitlich hinbekomme und da ein "zugänglicher" Prüfer da ist, spreche ich das Thema mal an. Mal sehen, was der so sagt.


Gruß Chef
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Juschka »

Nur ein Hinweis: Brems- und Kupplungshebel bekommt man bei Raximo mit ABE für die A und Tengai (die C weiss ich nicht).
Ich bin schon ein paar Mal kontrolliert worden und die Hebel wurden immer angeschaut, daher bin ich da brav und nur mit ABE.
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Re: Fußrasten Umbau KTM 690 SM

Beitrag von Chef »

Naja, den raximos sieht man ja aber auch deutlich an, dass die rund 30 Jahre jünger sind als das Mopped und insofern was "umgebaut" wurde.
Da wird dann natürlich geschaut... :lupe:


Gruß Chef
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